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Mietregeln

Allgemeine Mietregeln und -anforderungen

Allgemein
Regeln

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  • über 18 Jahre alt

  • zwei gültige Dokumente – Führerschein und Personalausweis oder Reisepass

  • Keine Kreditkarte benötigt

  • Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug sauber zu halten. Die Gebühr für ein verschmutztes Fahrzeug beträgt 20 € bis 100 €.

  • Der Mieter erhält ein verkehrssicheres Fahrzeug, das ordnungsgemäß betriebsbereit ist, und verpflichtet sich, es sorgsam zu behandeln und im gleichen Zustand wie bei der Übergabe, inklusive Schlüssel und sämtlicher Fahrzeugausrüstung, zurückzugeben. Der Mieter erhält ein sauberes Fahrzeug (es ist verboten, mit nasser Kleidung in das Fahrzeug einzusteigen; bei Verschmutzung der Polster durch Meersalz trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung) und ist verpflichtet, es im gleichen Zustand und mit dem gleichen Tankfüllstand wie bei der Anmietung zurückzugeben.

  • Der Mieter trägt die Kosten für ein leeres Fahrzeug. Verursacht der Mieter unter Alkohol-, Drogen- oder dem Einfluss anderer berauschender Substanzen oder fährt er rücksichtslos, überschreitet er die zulässige Höchstgeschwindigkeit und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, ist er verpflichtet, alle Fast24 entstandenen Kosten sowie die Verwaltungsgebühren zu tragen.

  • Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstoffstand wie bei der Anmietung zurückzugeben.

  • Ist der Kraftstoffstand bei der Rückgabe nicht dem bei der Anmietung entsprechenden Stand entspricht, ist der Mieter verpflichtet, FAST24 die Kosten für den fehlenden Kraftstoff zu erstatten. Im Falle einer Panne aufgrund falschen Tankens trägt der Mieter die dadurch entstandenen Kosten.

  • Sollte aufgrund eines vom Mieter verursachten Fehlers ein Mitarbeiter von Fast24 zu einer Panne gerufen werden müssen, verpflichtet sich der Mieter, die Anfahrtskosten in Höhe von 0,50 € pro Kilometer (für Hin- und Rückfahrt) zu übernehmen. Kosten für ein Überfüllen des Fahrzeugs werden nicht erstattet. Im Falle eines Verkehrsunfalls, einer Kollision oder sonstiger Schäden am Fahrzeug verpflichtet sich der Mieter, die Polizei sowie Fast24 zu benachrichtigen. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen führt dazu, dass dem Mieter alle Reparaturkosten am Fahrzeug in Rechnung gestellt werden.

  • Bei Beschädigung oder Verlust der Autoschlüssel, des Navigationssystems, des Kindersitzes oder bei Beschädigung des Fahrzeuginnenraums ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die Kosten für die Anschaffung der jeweiligen Gegenstände zu erstatten.

  • Die Mietzeit beginnt um 9:00 Uhr und endet um 21:00 Uhr desselben Tages (bzw. bis 9:00 Uhr des Folgetages, wenn das Fahrzeug am Flughafen zurückgegeben wird).

  • Im Falle eines Einbruchs in den Mietwagen haftet der Mieter nicht für gestohlene oder beschädigte Gegenstände. Der Mieter haftet auch nicht für Gegenstände, die nach der Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Vermieter kann zurückgelassene Gegenstände gegen eine Gebühr von 50 € zuzüglich Versandkosten zurücksenden.

  • Wird festgestellt, dass der Mieter den Mietwagen entgegen der Vereinbarung oder dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzt, oder besteht ein begründeter Verdacht auf Diebstahl oder widerrechtliche Aneignung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, oder wird das Fahrzeug von der Insel Mallorca gefahren, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Zusendung einer Kündigungsmitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Rauchen, die Verwendung von E-Zigaretten, Alkoholkonsum, Drogenkonsum und die Beförderung von Tieren im Fahrzeug sind strengstens verboten.

  • Der Mieter kann dem Vermieter bei Verstößen gegen die oben genannten Verbote eine Geldstrafe von 200 € in Rechnung stellen.

  • Der Mieter ist für die Zahlung aller Bußgelder, Parkgebühren, Autobahngebühren, sonstigen Gebühren für die Straßeninfrastruktur sowie aller sonstigen privaten und öffentlichen Kosten verantwortlich, die durch die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer entstehen.

  • Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle Beträge zu erstatten, die diesem aufgrund von Verstößen des Mieters gegen Bußgelder, Parkgebühren, Strafzettel oder sonstige Gebühren für die Straßeninfrastruktur entstanden sind.

  • Zahlt der Mieter das Bußgeld nicht oder erhält er eine Rückerstattung, kann sich der Bußgeldbetrag zuzüglich Bearbeitungskosten vervierfachen. (Die Frist zur Rückzahlung des Bußgeldes beträgt 7 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids.)

  • Wird das Fahrzeug im Leerlauf abgestellt und die Handbremse nicht angezogen, sodass das Fahrzeug wegrollt und dadurch Schäden entstehen, trägt der Mieter alle Kosten, einschließlich Reparaturkosten.

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